FAQ oder: oft gestellte Fragen.
Was kostet die Beratung durch einen Versicherungsmakler?
Hier findest Du hilfreiche Antworten auf diese Fragen und mehr zum Themenspektrum Krankenzusatzversicherung:
Ich arbeite als selbstständiger, unabhängiger Versicherungsmakler in Wien. Für weitere Informationen klick weiter zur Über-mich-Seite.
Möchtest Du Dich ausschließlich professionell Beraten lassen, nehme ich mir für Dich Zeit und lege Dir ein Angebot, das auf Deine Bedürfnisse abgestimmt ist. Für diese Leistung stelle ich 50 Euro in Rechnung. Entscheidest Du Dich zum Vertragsabschluss, erstatte ich Dir diesen Betrag zurück. In diesem Fall entstehen Dir keine zusätzlichen Kosten, denn ich erhalte eine Provision von den Versicherern. Schließt Du bei mir einen Versicherungsvertrag ab, entstehen Dir keine zusätzlichen Kosten.
Du erreichst mich über E-Mail, Telefon oder Kontaktformular. Meine Kontaktdaten findest Du hier.
Gesundheitsvorsorge ist sehr individuell. Weil jeder Mensch einzigartig ist, sind Kosten der Prämie abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Leistungswunsch. Vereinbare ein Beratungsgespräch, um die Möglichkeiten für Deine persönliche Gesundheitsvorsorge zu klären.
Ja, das ist möglich. Hier gelten unterschiedliche Annahmerichtlinien vonseiten der Versicherer. In einem persönlichen Gespräch erkläre ich Dir gerne, worauf Du hier achten solltest.
Ist die Behandlung medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenzusatzversicherung mit ambulantem Tarif die logopädische Behandlung im Ausmaß der vertraglichen Vereinbarung. Vereinbare ein Beratungsgespräch, um Möglichkeiten für Zusatzleistungen zu klären.
Ist die Behandlung medizinisch notwendig und ärztlich verordnet, übernimmt die Krankenzusatzversicherung sofern vertraglich vereinbart. Vereinbare ein Beratungsgespräch, um Möglichkeiten für Zusatzleistungen zu klären.
Husten, Schnupfen oder Kopfschmerzen – wer kennt sie nicht, die kleinen Wehwehchen. Was für ein Glück, meist sind sie schnell wieder Geschichte. Für Versicherer ist Krankheit per Definition ein – nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft – anormaler körperlicher oder geistiger Zustand. Der Versicherungsfall in der Krankenversicherung tritt ein, sobald eine Ärztin oder ein Arzt konsultiert wird. Oder eine medizinisch notwendige Behandlung eingeleitet wird (z. B. Geburt).
Als Unfall bezeichnen Versicherer ein Ereignis, das vom Willen des Versicherten unabhängig ist. Das Ereignis tritt plötzlich auf und wirkt von außen – mechanisch oder chemisch – auf den Körper ein. Es zieht eine körperliche Schädigung nach sich.
Den Antrag für die Zusatzversicherung kann jede*r stellen. Ich leite ihn für Dich an den Versicherer weiter. Dort werden Deine Gesundheitsfragen überprüft und individuell entschieden. Gerne lasse ich Dich an meinen Erfahrungen teilhaben. Vereinbare ein Beratungsgespräch.